Sicherheit beginnt beim Standort
Die richtige Wahl des Standorts ist entscheidend. So sollte die Rasenfläche unbedingt eben sein. Zudem sollte rund um das Trampolin genügend Freiraum vorhanden sein, damit niemand gegen Mauern, Zäune, Bäume oder Gartenmöbel springen kann.
Ebenso wichtig ist ein sicherer Aufbau. Ein intaktes Sicherheitsnetz ist dabei unverzichtbar. Dieses muss korrekt montiert sein. Auch die Randpolster über den Federn sollten vollständig und unbeschädigt sein. Lose Schrauben oder verschlissene Teile sind rechtzeitig zu ersetzen. Empfehlenswert sind regelmässige Kontrollen des gesamten Trampolins.
Weiter sollte das Trampolin mit geeigneten Bodenankern befestigt werden, damit es bei Sturm nicht weggeweht wird und Sach- oder Personenschäden verursacht.
Vorsicht bei mehreren Springern gleichzeitig
Viele Unfälle entstehen nicht wegen technischer Mängel, sondern durch die Benutzung. Natürlich macht es grösseren Spass, mit mehreren Gspänli gleichzeitig zu springen. Doch gerade dadurch kann es zu schmerzhaften Stürzen oder Zusammenstössen kommen.

Rücksicht auf die Nachbarschaft
Kinderlachen gehört zu einem lebendigen Wohnquartier. Dennoch ist gegenseitige Rücksicht für ein angenehmes Zusammenleben das A und O. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Trampoline. Die allgemeinen Ruhezeiten sollten zwingend eingehalten werden, um unnötige Konflikte zu verhindern. Als kleiner Tipp: Ein kurzer Austausch mit den Nachbarn vor dem Aufbau schafft oft Verständnis und trägt zu einem guten Miteinander bei.
Trampolin im Stockwerkeigentum
In einer Stockwerkeigentümergemeinschaft gelten häufig besondere Regeln für die Nutzung der gemeinschaftlichen Gartenflächen. Bevor ein Trampolin aufgestellt wird, empfiehlt es sich deshalb, einen Blick in das Reglement zu werfen oder die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft einzuholen. So lassen sich spätere Diskussionen über Standort, Sicherheit oder Lärmemissionen vermeiden.
Versicherung und Haftung
Wer ein Trampolin besitzt, ist dafür verantwortlich, dass dieses sicher aufgebaut und ordnungsgemäss unterhalten wird. Kommt es aufgrund mangelhafter Sicherung oder fehlenden Unterhalts zu einem Schaden, können Haftungsansprüche entstehen.
Ein Blick in die Privathaftpflichtversicherung lohnt sich deshalb. Sie schützt in vielen Fällen vor den finanziellen Folgen, ersetzt jedoch nicht die Pflicht, für einen sicheren Zustand des Trampolins zu sorgen. Im Stockwerkeigentum empfiehlt es sich zudem, die Zuständigkeiten sowie den Versicherungsschutz im Einzelfall zu klären, insbesondere wenn das Trampolin auf einer gemeinschaftlichen Gartenfläche steht.



