Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 124 | März 2023

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Jahresbericht – das war 2021

Der Hauseigentümerverband Graubünden (HEV) wurde am 18. Juli 1936 gegründet, ist jedoch danach wieder eingeschlafen. Der zweite Versuch fand im Jahr 1982 statt – mit Erfolg.

Januar

Der HEV behauptet sich auch in der Krise 

Der Hauseigentümerverband Graubünden (HEV) wurde am 18. Juli 1936 gegründet, ist jedoch danach wieder eingeschlafen. Der zweite Versuch fand im Jahr 1982 statt – mit Erfolg. Heute besteht der HEV aus acht Sektionen, nämlich Chur Regio, Davos, Grigioni Italiano, Mittelbünden, Oberengadin, Prättigau, Unterengadin und Surselva.

Der HEV Graubünden zählt Ende 2021 11 046 Mitglieder und ist einer der grössten Verbände Graubündens. Trotz Corona und trotz einer umstrittenen Abstimmung zum CO²-Gesetz, konnte der HEV Graubünden einen leichten Mitgliederzuwachs verzeichnen.

Februar

HEV für Deregulierung bei den Brandschutzvorschriften

Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) hat als politische Instanz der Kantone die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) am 20. September 2018 beauftragt, die schweizerischen Brandschutzvorschriften auf Basis eines risikoorientierten Ansatzes zu revidieren. Dies mit dem Ziel, eine Deregulierung, eine Vereinfachung der Vorschriften sowie einen einheitlicheren Vollzug zu erreichen. 

Im Rahmen des Revisionsprozesses der Brandschutzvorschriften führt die Berner Fachhochschule (BFH) im Auftrag der VKF eine Kundenumfrage durch. Übergeordnetes Ziel der Umfrage ist die Identifikation von Handlungsfeldern, die im Rahmen der Revision der Brandschutzvorschriften angegangen werden sollen. Die Umfrage findet online statt. Auch der HEV Graubünden wurde eingeladen, an einer Umfrage zu den geplanten Brandschutzvorschriften 2026 teilzunehmen. Der HEV Graubünden setzt sich für eine Vereinfachung der Vorschriften sowie für einen einheitlichen Vollzug ein.

Die Brandschutzvorschriften sollen
vereinfacht und vereinheitlicht werden.

März

Wie hat sich die COVID-19-Pandemie in Graubünden auf den Wohnungsmarkt ausgewirkt?

Eine Blitzumfrage bei den Bündner HEV-Sektionen hat folgendes Bild ergeben: Das Zuhause ist in der Coronakrise als Rückzugs- und zugleich Arbeitsort noch wichtiger geworden. Sowohl drinnen wie draussen sind die Ansprüche der Mieter*innen oder Käufer*innen von Wohnraum gestiegen. Beim Erstwohnungsmarkt ist ein Trend hin zu grösseren Wohnungen feststellbar. 

Beim Zweitwohnungsmarkt hat COVID-19 zu viel Bewegung und steigender Nachfrage geführt. Der Zweitwohnungsmarkt ist ausgetrocknet. Die Preise sind entsprechend angestiegen. Dies könnte bei zukünftigen Revisionen der Schätzungen zu höheren Bewertungen führen. Ob COVID-19 der alleinige Treiber für diese Entwicklung ist, kann nicht abschliessend beurteilt werden. Es könnten weitere Gründe dazu geführt haben, so beispielsweise die höhere Sparquote, eine sich ändernde Lebenseinstellung hin zu mehr Natur, weniger Stress und mehr Familienleben in der Freizeit oder die positiven Erfahrungen im vergangenen Sommer mit Ferien in den Bergen.

Die Nachfrage nach grösseren Wohnungen steigt.

April

Neue Mietverträge des HEV Graubünden

Die aus dem Jahr 2014 stammenden Mietverträge des HEV Graubünden wurden einer Totalrevision unterzogen, da die Nachfrage ungebrochen gross ist. Der bisherige «Mietvertrag für Wohn- und Geschäftsräume» wurde in zwei eigenständige Verträge überführt, nämlich den «Mietvertrag für Wohnräume» und den «Mietvertrag für Geschäftsräume». Damit erhalten diese beiden Vermietergruppen einen speziell auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Mietvertrag. Zudem wurde auch der «Mietvertrag für möblierte Ferienwohnungen/für möbliertes Ferienhaus» überarbeitet. Diese Verträge können per Post bei den Sektionen des Hauseigentümerverbandes bezogen oder im HEV-Shop unter: www.hev-shop.ch/drucksachen/formulare-und-­buecher/kantone/graubuenden.html heruntergeladen werden.

Der neue Mietvertrag 2021.

Mai

Energieberatung – unabhängig und produkteneutral

Das Thema Energie war bei der im Jahr 2019 durchgeführten Mitgliederumfrage nach «Abschaffung des Eigenmietwertes» das Thema, das unsere Mitglieder am meisten beschäftigte. Deshalb hat der Hauseigentümerverband Graubünden sein Beratungsangebot rund um das Thema Energie im und um das Haus ausgebaut und bietet diese Dienstleistung ab Mai 2021 kantonsweit an. Unsere Energieberater beantworten Ihre Fragen telefonisch (bis maximal 20 Minuten gratis) zu Energie und Ökologie in Neubau und Sanierung, von der Dämmung bis zur Heizung.
Sie finden unsere Energieberater auf unserer Homepage unter:
www.hev-gr.ch/wir-sind-fuer-sie-da/dienstleistungen/energieberatung/

Das Thema Energie im und ums Haus interessiert.

Juni

Auch die Delegiertenversammlung 2021 findet als Videokonferenz statt

Der HEV Graubünden musste die 40. Delegiertenversammlung vom 4. Juni 2021 auf Grund der epidemiologischen Lage und der behördlichen Auflagen als Video­konferenz durchführen – leider ohne Rahmenprogramm und ohne Gäste. Dieser Entscheid wurde mit grossem Bedauern getroffen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Delegierten der acht Sektionen übten ihre Vereinsrechte per Video aus. Die vom Bund erlassene COVID-­19-Verordnung 2 erlaubt diese Form der Durchführung ausdrücklich.

Alle Traktanden wurden einstimmig ohne Enthaltungen verabschiedet. Höhepunkt der Delegiertenversammlung war das Traktandum Wahlen. Alle Bisherigen stellten sich der Wiederwahl und wurden einstimmig wiedergewählt.

Präsident: 

  • Thomas Hess (zudem Vertreter im Zentralvorstand)

Vorstand: 

  • Karin Iseppi, Vizepräsidentin, Sektion Mittelbünden
  • Martin Aebli, Sektion Oberengadin
  • Luzi Bardill, Sektion Prättigau
  • Heinz Brand, alt Nationalrat, Klosters
  • Flavia Brechbühl, Präsidentin SVIT Graubünden, Trimmis
  • Angela Casanova, Sektion Chur Regio
  • Reto Fehr, Vertreter Zweitwohnungseigentümer 
  • Dario Giovanoli, Sektion Unterengadin
  • Jürg Michel, Grüsch
  • Claudio Quinter, Sektion Surselva
  • Dr. Patrik Wagner, Sektion Davos
  • Francesco Zanetti, Sektion Grigioni Italianao

Revisoren:

  • Marco Della Santa, Malans
  • Thomas Wegmüller, Klosters

Revisor-Stellvertreter:

  • Norbert Mittner, Igis
Vorstand HEV Graubünden. Auf dem Bild fehlen Patrik Wagner und Heinz Brand.

Juli

CO²-Gesetz wird verworfen – Graubünden hat ein fortschrittliches CO²-Gesetz

Am 13. Juni 2021 hat das Schweizervolk das CO²-Gesetz mit 48,4 Prozent Ja zu 51,6 Prozent Nein verworfen. Das Ergebnis für Graubünden lautete: 46,6 Prozent Ja zu 53,4 Prozent Nein. Das CO²-Gesetz sollte die Schweizer Klimapolitik festlegen. Nun wurde es vom Volk verworfen. Als Gründe für die Ablehnung nannten die Kommentatoren unter anderem der intransparente milliardenschwere Klimafonds, die Subventionswirtschaft, die Kostenfolgen, Vorschriften und Zwänge im Gebäudebereich, die höheren Wohnkosten und die Bürokratie.

Wie geht es nun weiter? Der Kanton Graubünden verfügt über ein fortschrittliches Energiegesetz, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Fossile Heizungen werden zunehmend durch alternative Systeme ersetzt. 

Das CO²-Gesetz wird überraschend abgelehnt.

August

Vernehmlassungen

Der HEV Graubünden hat sich im Jahr 2021 zu folgenden Themen vernehmen lassen:

  • Schweizerische Brandschutz­vorschriften
  • Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (2. Etappe) mit indirektem ­Gegenvorschlag zur Landschafts­initiative
  • Änderung des Bundesgesetzes über den Wasserbau
  • Teilrevision des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Graubünden (Denkmalschutz)

Zur Teilrevision des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz hat sich der Hauseigentümerverband Graubünden wie folgt geäussert:

Der HEV Graubünden hat in den vergangenen Jahren immer wieder kritisiert, dass die Hauseigentümer*innen zu spät oder überhaupt nicht in den Inventarisierungsprozess einbezogen werden. 

Im Entwurf zur Teilrevision des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz wird neu eine Einsprachemöglichkeit und damit ein förmliches Rechtsmittel vorgesehen. Der HEV Graubünden begrüsst dies ausdrücklich. 

Die bisherige Regelung war sehr unbefriedigend, indem die Grundeigentümer sich gegen eine Inventarisierung erst im Rahmen der Total- oder Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde wehren konnten. Dies belastete die Ortsplanungsrevisionen zusätzlich, die mit der Umsetzung von RPG I bereits sehr gefordert sind. Mit der Einsprachemöglichkeit wird es bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich sein, sich gegen eine Inventarisierung zu wehren. Die Gemeinden werden durch dieses neue Instrument entlastet, da die Einsprachemöglichkeit beim Kanton besteht und nicht mehr erst am Ende des Prozesses mit Planungsbeschwerde gegen die kommunale Ortsplanungsrevision.

Der HEV Graubünden hat zu diversen Themen Stellung bezogen.

September

Das Parlament will eine staatlich verordnete Solidarhaftung für Eigentümer 

Ständerat und Nationalrat haben sich für die Einführung einer «Schweizerischen Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» ausgesprochen – gegen den Willen des Bundesrates. Worum geht es genau? Wenn sich ein grosses Erdbeben ereignet, sollen alle Hauseigentümer der Schweiz eine Einmalprämie leisten müssen. 

Es braucht keine gesamtschweizerische Zwangslösung. Dies vor allem nicht für ein Ereignis, das in Graubünden nur alle 500 Jahre eintritt. Der bestehende Erdbebenpool von zwei Milliarden Franken genügt vollumfänglich.

Es braucht keine gesamtschweizerische Gesamt­lösung – das Parlament sieht das anders.

Oktober

Rechtsberatung: Zerbrechen Sie sich bei Rechtsfragen nicht den Kopf

Die Mitgliedschaft beim HEV beinhaltet bei allen Sektionen das Recht auf kostenlose telefonische Rechtsauskunft. Die Mitglieder werden von unseren qualifizierten Mitarbeitenden professionell beraten – zu allen Rechtsfragen rund um die Themen Eigentum, Mietrecht, Nachbarrecht, Steuerrecht, Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten.

Eine mündliche Auskunft bis 15 Minuten pro Jahr (im Sinne einer Erstbeurteilung) ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen. Länger dauernde Beratungen und schriftliche Auskünfte werden in Rechnung gestellt.

Nicht verzagen – den HEV fragen.

November

Resolution Allianz Zweitwohnungen Schweiz zum Eigenmietwert

An ihrer Jahresversammlung 2021 verabschiedete die Allianz Zweitwohnungen Schweiz folgende Resolution:

«Wir sind bestürzt über den Beschluss des Ständerates, den Eigenmietwert für die Zweitwohnungen beizubehalten und die bisher zulässigen Abzüge künftig zu untersagen. 

Zweitwohnungseigentümer sind verantwortlich für 10 Prozent der Tourismus-Wirtschaft der Schweiz und generieren in den Destinationen über elf Mill­iarden Wertschöpfung. Es ist deshalb auch im Interesse der Bergkantone und ihres Gewerbes, dass diese weiterhin in ihre Feriendomizile investieren und vor Ort konsumieren. Gerade in den letzten Monaten sollten sich die Tourismuskantone dessen bewusst geworden sein. 

Wir rufen die zuständigen politischen Instanzen auf, auf diesen Beschluss zurückzukommen. Die Allianz wird sich mit allen Mitteln gegen die Benachteiligung bei der Besteuerung des Eigenmietwertes wehren.»

Dezember

Bei der Abschaffung des Eigen­mietwertes ist man einen Schritt weitergekommen

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) ist an ihrer Sitzung vom 8./9. November 2021 mit deutlicher Mehrheit von 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Gesetzesrevision für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung eingetreten. Der HEV Schweiz ist erfreut, dass die WAK-N den Handlungsbedarf klar erkennt und mit dem wuchtigen Votum zeigt, dass die vom Ständerat verabschiedete Vorlage grundsätzlich mehrheitsfähig ist. Die Detailberatung steht aber noch aus, denn trotz der bereits umfangreichen Vorarbeiten der WAK-S sowie des Bundesrates und der Verwaltung hat die WAK-N weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. Die Beratung der Vorlage zur Abschaffung der schädlichen «Eigenmietwert-Steuer» auf selbstgenutztes Wohneigentum im Nationalrat verzögert sich damit erneut.

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) wird die Detailberatung voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in Angriff nehmen. Wann die Vorlage dann im Nationalrat behandelt wird, bleibt aber offen. Der HEV Schweiz fordert eine zügige Fortführung der Beratungen, denn der Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung ist gross. Er wird sich anlässlich der weiteren Beratung in der WAK-N sowie im Nationalrat zudem dafür einsetzen, dass eine Entscheidung für eine system- und verfassungskonforme Vorlage fällt und ein eingeschränkter Abzug für private Schuldzinsen bis höchstens 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge unterstützt wird.

Die Besteuerung des Eigenmietwertes ist
ein schweizerisches Unikat.

Jahresrechnung 2021 HEV GR/Budget 2022

Vermögensrechnung per 31. Dezember 2021

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