Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 124 | März 2023

Zurück zur Übersicht

Das war 2023

Jahresbericht HEV Graubünden

Januar

Mitgliederentwicklung

Der Hauseigentümerverband Graubünden (HEV) wird am 18. Juli 1936 gegründet, in der Folge schläft er jedoch wieder ein. Der zweite Gründungsversuch findet 1982 statt – mit Erfolg. Heute besteht der HEV aus den acht Sektionen, Chur Regio, Davos, Grigioni Italiano, Mittelbünden,Oberengadin, Prättigau, Unterengadin und Surselva.

Der HEV Graubünden zählt Ende 2023 11122 Mitglieder und ist damit einer der grössten Verbände Graubündens.

Die umstrittene Abstimmung zum Klima- und Innovationsgesetz hat dazu geführt, dass sich Zu- und Abgänge nahezu die Waage halten. So sind 538 Mitglieder dem HEV beigetreten, 540 Mitglieder ausgetreten.

Februar

Der HEV vertritt die Interessen seiner Mitglieder auch auf kommunaler Ebene

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) setzt sich auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene für seine Mitglieder ein. Nicht marktschreierisch und medienwirksam, sondern sachlich, faktenorientiert, aber immer offen und klar. So interveniert er bei der Gemeinde Landquart, weil diese eine Planungszone über das ganze Gemeindegebiet erlässt, um schützenswerte und erhaltenswerte Bauten zu bewahren. Der HEV bezweifelt die Dringlichkeit und Notwendigkeit dieser Massnahme. Er sieht auch kein «überwiegendes öffentliches Interesse» und stellt deren Verhältnismässigkeit in Frage. Der Erhalt des baukulturellen Erbes steht nicht zur Diskussion, allerdings ist Augenmass geboten.

Der HEV will zudem von der Stadt Maienfeld wissen, auf welche Rechtsgrundlage sich die Einwohnerkontrolle stützt, wenn sie von den Mieterinnen und Mietern sowie den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern den Mietvertrag einfordert. Der HEV weist darauf hin, dass Personendaten nur erhoben, gespeichert und bearbeitet werden dürfen, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die betroffene Person dazu einwilligt. Die Behörde muss zudem sicherstellen, dass sie nur die für ihren Zweck notwendigen Daten erhebt und diese angemessen schützt.

Der HEV setzt sich auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene für seine Mitglieder ein. (Bild: Generiert mittels DALL-E)

März

Wohnungsmangel: Vorschriften schaffen keine Wohnungen

Auch dieses Jahr ist das Thema Wohnungsmangel allgegenwärtig. Die zentrale Frage lautet: Wie kann dem Wohnungsmangel begegnet werden? Eines ist klar: Mehr Vorschriften und staatliche Regulierungen schaffen keinen neuen Wohnraum. Vielmehr braucht es einen Mix aus verschiedenen Massnahmen. Verdichtetes Bauen, beschleunigte Baubewilligungsverfahren und die Mobilisierung von Bauland durch die Gemeinden sind nur einige Beispiele. Gefordert sind nicht Bund und Kantone, sondern die Gemeinden. Die Probleme und Lösungsmöglichkeiten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Wenn kantonale oder eidgenössische Regelungen in kommunales Recht eingreifen, ist es wie fast immer: Man löst ein Problem und schafft zwei Neue. Bestes Beispiel dafür ist das Zweitwohnungsgesetz.

DieNachfrage nach Wohnungen ist gross. (Bild: Generiert mittels Midjourney)

April

Beim Heizungsersatz lohnt sich eine Gesamtbetrachtung

Auch wenn die Stromknappheit in diesem Winter ausgeblieben ist, denken viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer darüber nach, ihre Ölheizung durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu ersetzen. Denn der nächste Winter kommt bestimmt. Was sich auf den ersten Blick ganz einfach anhört, ist bei näherer Betrachtung doch etwas komplexer, als manch einem lieb ist. Es lohnt sich auf jeden Fall, den Heizungstausch im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung ganzheitlich zu betrachten.

Wo finden Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer professionelle Unterstützung? Die Sektionen des Hauseigentümerverbands Graubünden verfügen über erfahrene Bau- und Energieberaterinnen und -berater. Auch Bund und Kantone bieten eine breite Palette von Beratungs- und Fördermöglichkeiten an. So bietet das Programm erneuerbarheizen.ch von EnergieSchweiz eine kostenlose Impulsberatung zum Heizungsersatz an. Im Rahmen des Programms steht auch ein Heizkostenrechner zur Verfügung, der mit wenigen Angaben eine erste grobe Abschätzung der Energie-, Betriebs- und Investitionskosten für ein neues Heizsystem liefert.

Beim Heizungstauschlohnt sich eine Gesamtbetrachtung. (Bild: Generiert mittels Dall-E)

Mai

Informationsveranstaltungen Energie

Das Amt für Energie und Verkehr Graubünden, die Graubündner Kantonalbank und der HEV Graubünden führten im Mai und Juni 2023 insgesamt fünf Veranstaltungen zum Thema «Green Deal – Für eine nachhaltige Zukunft Ihrer Liegenschaft» durch – verteilt über den ganzen Kanton Graubünden. Die Teilnehmenden erhalten dabei wertvolle Informationen zur energetischen Sanierung ihrer Liegenschaft.

Die energetische Sanierung einer Liegenschaftbedingt eine Gesamtbetrachtung (Bild: Generiert mittels DALL-E)

Delegiertenversammlung des HEV Graubünden auf der Madrisa/Klosters

Luzi Bardill, Präsident des HEV Prättigau, und Hansueli Roth, Gemeindepräsident vonKlosters, heissen die Anwesenden auf der Madrisa/Klosters herzlich willkommen. In seinem Kurzreferat betont Standespräsident Tarzisius Caviezel die Bedeutung von Haus- und Grundeigentum und spricht sich für die Abschaffung des Eigenmietwertes aus. Marc Handlery, der neue Direktor der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG), stellt sich und die Dienstleistungen der GVG vor.

Präsident Thomas Hess freut sich über das grossartige Ambiente und die Gastfreundschaft des HEV Prättigau. In seiner Rede behandelt er wichtige Themen wie den aktuellen Stand der Diskussion über den Eigenmietwert in den eidgenössischen Räten, das Elektronische Baubewilligungsverfahren eBBV, die Inventarisierung des Bündner Gebäudeparks sowie die elektrische Energie. Die statutarischen Traktanden werden zügig und ohne Einwände erledigt.

Etwa 100 Delegierte und Gäste verfolgen mit Interesse das Referat von Gastredner Regierungsrat Marcus Caduff zum Thema «Sich verändernde Rahmenbedingungen für Grund- und Wohneigentum».

Eine abwechslungsreiche Delegiertenversammlung auf dem Familien- und Sonnenberg Madrisa.

Juli

Erosion der Eigentumsrechte

Der Eigentumsbegriff wird seit Jahren von eigentumsfeindlichen Kräften systematisch aufgeweicht und ausgehöhlt. Die Schweiz ist jedoch das, was sie heute ist, nicht zuletzt, weil das Grundeigentum respektiert, geschützt und geachtet wurde. In der Schweiz sind die Eigentumsrechte stark in der Verfassung und im Rechtssystem verankert. Die stabile und verlässliche Rechtsordnung schafft ein Klima des Vertrauens für Investoren und Eigentümer. So einfach ist es! Die Beschränkung des Eigentums unter dem Deckmantel sozialer Gerechtigkeit, Innenverdichtung oder Steuergerechtigkeit beziehungsweise Gemeinnützigkeit hat bis heute nie zum Ziel geführt. Der HEV Graubünden setzt sich auf Gemeinde- und Kantonsebene für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in Graubünden ein.

Privates Eigentum wird zunehmend als Allgemeingut betrachtet. (Bild: Generiert mittels DALL-E)

August

Referenzzinssatz seit 2008 erstmals angestiegen

Die Erhöhung des mietrechtlich massgebenden Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte auf neu 1,5 Prozent sorgt für viel Diskussionsstoff. Es handelt sich um die erste Erhöhung seit der Einführung des gesamtschweizerischen Referenzzinssatzes im Jahr 2008.

Bevor sich diese Erhöhung jedoch auf die Mieten auswirkt, beeinflusst sie die Hypothekarzinsen der Vermieter. Ob Mietzinserhöhungen infolge einer Erhöhung des Referenzzinssatzes zulässig sind, hängt davon ab, welcher Referenzzinssatz dem aktuellen Mietzins zugrunde liegt. Mietzinserhöhungen sind in der Schweiz stark reglementiert. So muss zum Beispiel die Mietzinserhöhung der Mieterschaft mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist mitgeteilt werden und kann frühestens auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erfolgen. Die Hauseigentümer spüren also einen Zinsanstieg bedeutend früher als die Mieter. Der Hauseigentümerverband rät seinen Mitgliedern, eine Mietzinserhöhung vorgängig mit dem HEV-Mietzinsrechner zu prüfen.

Nach 2008 zieht der Referenzzinssatz erstmals wieder an.

September

Datenschutzgesetz

Seit dem 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Hauptziel der Totalrevision ist es, das Schweizer Datenschutzrecht (DSG) auf das Niveau der EU anzuheben. Im Rahmen der Revision werden insbesondere wesentlich strengere Sanktionen eingeführt und erweiterte Informationspflichten definiert. Weiter ist die Pflicht zur Erstellung eines Bearbeitungsverzeichnisses vorgesehen.

Auch Immobilieneigentümer sind von der neuen Datenschutzgesetzgebung betroffen. Vor allem die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen mit Bussen bis zu 250'000 Franken lassen aufhorchen.

Das Datenschutzgesetz und die dazugehörige Verordnung regeln die Bearbeitung von Personendaten durch Private. Folglich sind von diesen Änderungen private Unternehmen, aber auch Vereine sowie grundsätzlich Privatpersonen betroffen. Während sich Unternehmen und Vereine – so auch der HEV – dem Datenschutzrecht nicht entziehen können, sind Privatpersonen von der Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ausgenommen – solange sie Personendaten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bearbeiten.

Mit dem neuen Datenschutzgesetz wird die Informationspflicht ausgeweitet: Bei jeder Beschaffung von Personendaten – und nicht mehr nur von sogenannten besonders schützenswerten Daten – muss die betroffene Person vorgängig informiert werden. Ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten wird obligatorisch. Der HEV Graubünden hat sich mit der Thematik auseinandergesetzt und die notwendigen technischen und organisatorischen Massnahmen umgesetzt.

Es ist ratsam, sich mit dem neuen Datenschutzgesetz auseinanderzusetzen. (Bild: Generiert mittels DALL-E)

Oktober

Mantelerlass – Umsetzung der Energiestrategie 2050

Das Parlament verabschiedet das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Es ist ein wichtiger Teil der Umsetzung der Energiestrategie 2050. Mit dem Mantelerlass soll der Weg für eine verstärkte Stromproduktion aus Solar-, Wind- und Wasserkraft in der Schweiz geebnet werden. Damit soll eine Stromlücke im Winter möglichst vermieden werden. In allen Bereichen der Stromproduktion soll künftig der Naturschutz Vorrang haben.

Das Gesetz sieht eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen bei Neubauten ab einer Dachfläche von 300 Quadratmetern vor. Betroffen sind vor allem Mehrfamilienhäuser und Industrieanlagen.

Solaranlagen werden ab einer Dachgrösse von 300 Quadratmetern zur Pflicht.

November

Die schwache Signifikanz der Leerwohnungsziffer

Am 1. Juni 2023 stehen in Graubünden 0,58 Prozent des Wohnungsbestandes oder 1'057 Wohnungen leer. Dies entspricht in etwa dem gesamten Wohnungsbestand der Gemeinde Lantsch/Lenz. Dies geht aus der Leerwohnungszählung des Bundesamtes für Statistik hervor. Die Leerwohnungsziffer wird, nach Kantonen gegliedert, jeweils per 1. Juni erhoben und im Herbst desselben Jahres vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht.

Die Leerwohnungsziffer wird oft als wichtiger Wohnungsmarktindikator bezeichnet. Die Erhebungsmethode und die unvollständige Erfassung des Wohnungsangebots werfen jedoch Fragen bezüglich der Genauigkeit und Aussagekraft der Leerwohnungsziffer auf. Deshalb hat das Bundesamt für Statistik eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um die Zählung der Leerwohnungen schweizweit zu vereinheitlichen.

Die Leerwohnungsziffer wir ganz unterschiedlich erfasst und ist daher wenig aussagekräftig.

Dezember

Bündner Wohneigentum ab 2024 in neuem Format

Seit 1993 erscheint das Magazin «Bündner Wohneigentum» ohne Unterbrechung viermal jährlich. Im November 2023 wird die 123. Ausgabe veröffentlicht. Der Verlag sieht sich jedoch mit stark gestiegenen Produktionskosten (Strom, Papier, Personal etc.) konfrontiert, während gleichzeitig die Einnahmen aus Anzeigen drastisch zurückgehen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und dem wachsenden Wunsch der Leserschaft nach einer Online-Version nachzukommen, wird das Magazin schon seit gut zwei Jahren auch im Online-Format angeboten.

Leider muss der Verlag aufgrund der angespannten Kostensituation und der sinkenden Anzeigeneinnahmen den Vertrag mit dem HEV Graubünden kündigen. Trotz intensiver Bemühungen kann kein adäquater Ersatz gefunden werden. Daher wird das Magazin «Bündner Wohneigentum» ab 2024 ausschliesslich online verfügbar sein, während die gedruckte Ausgabe eingestellt wird. Die Mitglieder werden das Bündner Wohneigentum zukünftig per E-Mail erhalten.

Das Magazin Bündner Wohneigentum erscheint in Zukunft im Online-Format.

Jahresrechnung 2023

Vermögensrechnung per 31. Dezember 2023

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

Gemeindepolitik vergrault Zweitwohnungseigentümer

Lesen

Wie werden Nebenkosten korrekt abgerechnet?

Lesen