Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 124 | März 2023

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Gemeindepolitik vergrault Zweitwohnungseigentümer

Wohneigentum wird teurer, Immobilienpreise, Mieten, Steuern und Abgaben sowie Baupreise steigen.

Überregulierung, das giftige Gemisch aus Raumplanungsrecht und Zweitwohnungsbauverbot und die hiesig inakzeptabel langen Verfahren vor Behörden und Gerichten, dem die Bündner Politik belegbar nicht Abhilfe zu schaffen will, tragen das Ihrige dazu bei. Wohneigentum wird teurer, Immobilienpreise, Mieten, Steuern und Abgaben sowie Baupreise steigen.

Nicht zum ersten Mal geraten dabei die nicht vor Ort stimmberechtigten Zweitwohnungseigentümer ins Visier dieser heimischen Politik. Sie müssen herhalten und den Sündenbock spielen. Aber zur Erinnerung: In Silvaplana waren es junge Einheimische, die der Zweitwohnungsstrafsteuer kurz vor dessen Inkrafttreten das Ende setzten. Sie analysierten richtig und warnten davor, jene Gäste zu bestrafen, die seit Jahrzehnten Einheimische und ihr Gewerbe unterstützten. Rührige Regierungen anderer Gemeinden vergessen dieses Mahnbeispiel.

Eine Gemeinde im Oberengadin tut sich dabei aktuell besonders hervor. Sie ist daran, den Fehler wiederzuholen, nämlich die treuesten Gäste zu bestrafen. Klüger wäre es, privaten Grundeigentümern die Initiative zu überlassen, ihnen die raumplanerischen Rahmenbedingungen sofort zu gewähren, damit sie Erstwohnraum bauen können. Damit lässt sich aber kein politisches Denkmal setzen. Vergessen solche Gemeindepolitiker, dass es ihr Umfeld und Einheimische waren, die in den vergangenen Jahrzehnten Land und Liegenschaften an die Bestzahlenden vermieteten und verkauften. Das Problem ist also hausgemacht. Schuld daran sind nicht die Gäste im Ort und im Tal. Unfair ist zunächst die Salamitaktik in der Vorgehensweise dieses Gemeindevorstandes. Zuerst Stiftungen gründen, Medienaufmerksamkeit erhaschen, dann vortragen, es fehle der Stiftung an Geld, und erst dann zur Finanzierung derselben ein Gesetz erarbeiten und einführen. Unfair ist es zweitens, einen Dialog und ein Mitwirkungsrecht vorzugaukeln, obwohl man sich in Hintergrund zur Einführung der Abgabe längst entschieden hat und diese auch zur Abstimmung bringen möchte.  Dieses Strafgeld wird ihr Lenkungsziel verfehlen. Mit dieser Strafsteuer entsteht kein günstiger Wohnraum für Einheimische. Mit ihr wird dieser noch teurer.

Mit der Abgabe wird in eine zweifache Spaltung gelenkt: nämlich in Spaltung der einheimischen Bevölkerung, die Wohneigentum sich erarbeitet hat, und in die Spaltung zwischen der Gemeinde und ihren Gästen. Das ist nicht nachhaltig.

Stefan Metzger

Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht

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