Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 128 | März 2025

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Ein aktuelles Thema aus dem HEV Schweiz?

Ja klar. Der Eigenmietwert und dessen Abschaffung sind im Fokus des Verbands. Diese Steuer sollte nun endlich abgeschafft werden. Allzu oft wird davon gesprochen, dass der Eigenmietwert, welcher ein völlig fiktives und nicht tatsächlich eingehendes Einkommen darstellt und versteuert werden muss, eine Gerechtigkeit zu Mietern darstellt. Was soll das? Oder es wird behauptet, dass wer Abzüge für Unterhalt und Zinsen machen darf, dafür auch ein Einkommen zu versteuern habe. Dieser Argumentation ist in Bezug auf den Eigenmietwert schwer zu folgen. Tatsche ist doch, dass man mit dem theoretischen Eigenmietwert weder Hypothekarzinsen, Reparaturen oder sonst was bezahlen kann. Das Geld muss aus echten anderen Einnahmen, welche schon versteuert sind, generiert werden. Mit dem Systemwechsel würde sich diese Dualität von fiktiver Steuer und Abzug von Kosten aufheben, aber bessere Situationen schaffen.

Der HEV kämpft nun, dass die Beschlüsse von Stände- und Nationalrat vom Volk angenommen werden. Die Vorteile des Systemwechsels können zusammengefasst genannt werden:

Keine Einkommensbesteuerung einer fiktiven «Eigenmiete» mehr für selbstgenutztes Wohneigentum

Der Wegfall der aufwendigen und umstrittenen Besteuerung der «Eigenmiete» wird zu einer erheblichen Vereinfachung des Steuersystems führen.

Abbau der Privatverschuldung

Die Begrenzung des Abzugs für private Schuldzinsen (gemäss einer quotal-restriktiven Berechnung) und die generelle Streichung des bisher zusätzlichen Schuldzinsabzugs bis zu CHF 50’000 führen zu einer Verbesserung der Finanzstabilität der Schweiz und werden dafür sorgen, dass die stetig steigende Privatverschuldung nicht mehr gefördert und deshalb sinken wird.

Förderung des Wohneigentumserwerbs

Mit dem zeitlich und betragsmässig begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber wird der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung erfüllt. Jungen Familien soll der Zugang zu Wohneigentum erleichtert werden. So wird sichergestellt, dass Wohneigentum für Junge kein Traum bleibt.

Systemkonforme Streichung der Abzüge

Mit dem Wegfall der steuerlichen «Eigenmiete» entfallen konsequenterweise die Abzugsmöglichkeiten für diese Liegenschaften in bisheriger Form, z.B. für den Unterhalt oder Versicherungsprämien. Zur Förderung von energetischen Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen haben die Kantone die Kompetenz, die bestehenden Abzugsmöglichkeiten beizubehalten.

Keine Benachteiligung von privaten Vermietern

Vermieter, die Miet- und Pachtzinsen aus ihrer Mietliegenschaft versteuern müssen, können auch die damit zusammenhängenden Unterhaltskosten, Schuldzinsen etc. weiterhin abziehen.

Urs Marti

Präsident HEV Graubünden

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