Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 127 | November 2024

Zurück zur Übersicht

Asbest ist nach wie vor allgegenwärtig

Obschon seit 1990 verboten, findet sich auch heute noch in vielen älteren Häusern Asbest. Dies in Form von Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Wand- und Bodenbelägen, in Platten hinter Elektroinstallationen, als Rohrisolationen, als Dichtungsschnüre oder in Blumenkisten.

Bei Umbauten und Sanierungen stösst man immer wieder auf Asbest. Dank einzigartigen Eigenschaften wurde Asbest in Industrie und Technik vielfältig eingesetzt. Es werden zwei Anwendungsformen unterschieden.

Fest gebundener Asbest

Asbestfasern weisen eine hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lassen sich gut in verschiedene Bindemittel einarbeiten. Die fest in Verbundwerkstoffen eingeschlossenen Fasern erlauben es, dünne und trotzdem stabile Produkte herzustellen.

  • Fassaden, Wellplatten, Druck- und Kanalrohre, Formwaren wie Blumenkisten und Elektroverteilungen (Verbund mit Zement)
  • Dichtungen (Verbund mit Gummi)
  • Brems- und Kupplungsbeläge (Verbund mit Harzen)

Schwach gebundener Asbest

Asbestfasern besitzen gute elektrische Isolierfähigkeit, sind hitzebeständig bis 1000 °C und resistent gegenüber vielen aggressiven Chemikalien. Zur Nutzung dieser Eigenschaften wurde Asbest in losem Verbund mit anderen Materialien angewendet.

  • Isolationsmaterial zur Wärmedämmung und für den Brandschutz, so beispielsweise Spritzasbestbeschichtungen, Asbestleichtbauplatten
  • Rückenbeschichtung von Bodenbelägen, Rohrisolationen, Elektrogeräten und Elektroverteilungen
  • Schnüre, Textilien, Füllstoffe

Kleinste Fasern

Asbestfasern weisen eine kristalline Struktur auf. Unter mechanischer Bearbeitung spalten sich die Fasern der Länge nach in immer feinere Fäserchen. Diese feinen Partikel können sich weiträumig verteilen. Werden sie eingeatmet, können sie vom Organismus kaum mehr abgebaut oder ausgeschieden werden. Bei grösseren Konzentrationen können Asbestfasern in der Lunge Krankheiten wie Asbeststaublunge, Lungenkrebs oder Brustfellkrebs verursachen. In der Regel verstreichen 15 bis 45 Jahre zwischen der Asbestbelastung und der Erkrankung. Für Arbeitsplätze gelten von der Suva publizierte Grenzwerte. Entsprechend dem Minimierungsgebot soll die Faserkonzentration für Gebäudenutzer nicht über 1000 lungengängige Asbestfasern (LAF) pro Kubikmeter Luft liegen. Für Wohnräume gibt es keine verbindlichen Grenzwerte. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt ebenfalls, dass Belastungen über 1000 LAF/m³ nicht toleriert werden.

Mit der Info­broschüre des HEV Schweiz kann eine erste Einschätzung vorgenommen werden.

Gebundener Asbest ist ungefährlich

Das Vorhandensein asbesthaltiger Materialien in Gebäuden stellt grundsätzlich keine Gesundheitsgefährdung für den Aufenthalt von Menschen dar. Intakte oder verkleidete Asbestprodukte setzen ohne mechanische Einwirkung keine Fasern frei. Diese Materialien können in der Regel erst dann eine unmittelbare Gefährdung darstellen, wenn sie in irgendeiner Form mechanisch bearbeitet oder beansprucht werden. Dies ist zum Beispiel bei Sanierungsarbeiten der Fall. Aus diesem Grund gelten für Arbeiten an Materialien, bei denen Asbestfasern in relevanten Mengen freigesetzt werden können, strenge Richtlinien zum Schutz der Handwerker.

Fugen mit gebundenem Asbest bilden keine Gefahr.
Foto: Reto Nick

Grobanalyse selbstgemacht

Zusammen mit dem Verband Schweizer Elektroinstallationsfirmen (VSEI), dem BAG und der Suva hat der HEV Schweiz einen Flyer erarbeitet, welcher es dem ­Eigentümer ermöglicht, eine erste Einschätzung vornehmen zu können, ob asbesthaltige Produkte in seiner Liegenschaft vorhanden sind. Mithilfe einer einfachen Checkliste sollen anhand von Bildern mögliche Asbestanwendungen erkannt werden. Anschliessend werden diese Materialien aufgrund ihres Zustands und des Orts der Verwendung auf die Gefährlichkeit hin eingestuft. Dies erlaubt es zu erkennen, ob darunter auch bestimmte Anwendungen sind, welche während der normalen Nutzung ein Risiko darstellen können. Sind solche vorhanden, sollte ein Spezialist beigezogen werden. Die Suva führt ein Verzeichnis mit anerkannten Asbestsanierungsfirmen.

Mit der Infobroschüre «Asbest – Was Sie als Hauseigentümer alles darüber wissen müssen», welche der HEV Schweiz mit dem VSEI, dem BAG und der Suva erarbeitet hat, lässt sich eine erste Abschätzung zum Asbestrisiko vornehmen.

Eine solche Einschätzung reicht für die meisten Gebäude vollends aus. Eine systematische Untersuchung aller Gebäude und Materialien, die Asbest enthalten könnten, ist nicht nötig. Bei geplanten Sanierungsarbeiten kann es sich hingegen lohnen, vorgängig eine Abklärung gewisser Materialien zu veranlassen. Dies, um auf unliebsame Überraschungen während der Umbauarbeiten vorbereitet zu sein. Dadurch können allfällige Mehrkosten für die Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Materialien frühzeitig budgetiert werden.

Reto Nick, Geschäftsführer

Hauseigentümerverband Graubünden

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

Generalunternehmervertrag

Lesen

Schimmel in Wohnräumen

Lesen