Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 125 | Juli 2024

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Die dunkle Seite der begrenzten Wohnfläche pro Person

Das Bundesamt für Wohnungswesen prüft Instrumente zur Steuerung der genutzten Wohnfläche pro Person. Ist das denn wirklich notwendig?

In zwei Studien wurden verschiedene Massnahmen wie die Besteuerung der Wohnfläche oder Vorschriften zur maximal erlaubten Wohnungsgrösse evaluiert. Aber auch die Politik, Organisationen und Verbände diskutieren über eine Begrenzung der Wohnfläche pro Person.

Politik und Medien sehen eine Krise

Auslöser dieser Diskussion ist die aktuelle Wohnungsknappheit. Politik und Medien haben die nächste Krise ausgerufen, obwohl der Wohnungsmangel nicht erst seit gestern besteht. Derzeit liegt die Leerwohnungsziffer schweizweit bei 1,32 Prozent. Vor 1994 und zwischen 2001 und 2016 lag diese Prozentzahl immer unter diesem Wert. 1989 lag sie sogar bei 0,43 Prozent.

Die Lösung lautet wie immer «mehr Staat»

Die Analysen und Lösungsvorschläge sind schnell gemacht. Und wie so oft heisst die Lösung: mehr Staat. Dieser soll – wie schon erwähnt – die genutzte Wohnfläche besteuern oder die Wohnfläche pro Person beschränken. Andererseits werden Verbote für Plattformen, wie Airbnb, das staatliche Vorkaufsrecht für Immobilien, der Ausbau des gemeinnützigen Wohnbaus und vieles mehr diskutiert.

Staatliche Verbote sind nicht zielführend

Ältere Menschen sollen Platz machen

Im Zusammenhang mit der Wohnungsgrösse ist es ebenfalls ein Thema, ältere Menschen, die in grossen Wohnungen oder Häusern leben, zu ermutigen oder sogar zu zwingen, ihr Heim aufzugeben und dieses jungen Familien zur Verfügung zu stellen.

Falsche Stossrichtung

Eine Beschränkung der Wohnungsgrösse ist kein gangbarer Weg, nicht zuletzt weil die Akzeptanz in der Bevölkerung fehlt. Eine Begrenzung der Wohnungsgrösse stellt einen massiven Eingriff in die Eigentumsfreiheit und in die individuellen Freiheitsrechte dar und ist zudem in der Praxis nicht umsetzbar. Und sie trifft nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch die Mieterinnen und Mieter. Wie verhält es sich beispielsweise, wenn Kinder erwachsen werden und aus der elterlichen Wohnung ausziehen? Was ist zu tun, wenn bei einem Rentnerehepaar der Mann oder die Frau stirbt? Um die Zuteilungsfrage zu regeln, wer wann und wo wie viel Wohnraum nutzen darf – und sowieso um das Ganze zu überwachen –, müsste ein umfangreicher Verwaltungs- und Kontrollapparat aufgebaut werden.

Wohneigentum ist Altersvorsorge

Wohneigentum stellt für die Eigentümerinnen und Eigentümer auch eine Altersvorsorge dar. Wenn ältere Menschen nun wegen übermässiger Ausnützung des Wohnraums umgesiedelt werden, beraubt man sie nicht nur ihrer oft langjährigen sozialen Beziehungen, ihrer Heimat, und ihrer Wurzeln, sondern auch ihrer Altersvorsorge.

Staatliche Umerziehungsmassnahmen sind nicht notwendig

Die Problematik des Wohnungsmangels ist erkannt, aber staatliche Eingriffe ins Grundeigentum, staatliche Umerziehungsmassnahmen oder staatliche Verbote sind sicher nicht zielführend und deshalb abzulehnen.

Hingegen muss eine Anpassung des Wohnungsangebots an die Nachfrage vorgenommen werden. Dazu ist die Komplexität der vielen Bauvorgaben zu reduzieren. Auch sind die Bewilligungsverfahren zu straffen. Dies mit dem Ziel, die Bauverfahren transparent, übersichtlich und konfliktfrei zu gestalten. Schliesslich müssen Gesetze, Verordnungen, Reglemente und Vorschriften aufeinander abgestimmt werden. Nur so können Investitionen im Immobilienbereich effizienter ermöglicht werden – sei es im Um- oder Neubau – und der Wohnungsknappheit entgegengewirkt werden. Je mehr Wohnraum erstellt wird, desto mehr wird für die gestiegene Nachfrage getan und desto eher passen sich die Mieten nach unten an.

Leider gehen wir immer mehr in Richtung des wirtschaftspolitischen Interventionsstaates, des umverteilenden Sozialstaates und des bevormundenden Vorsorgestaates, bei dem vorrangig die Politik das Sagen hat und als Machtzentrale durchsetzt, was für alle das Beste sein soll. Auf der Strecke bleiben Eigenverantwortung und Augenmass.

Reto Nick

Geschäftsführer HEV Graubünden

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