Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 125 | Juli 2024

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Schnellere Verfahren – weniger Wohnungsknappheit

Am 12. Mai 2022 hat Bundesrat Guy Parmelin zu einem runden Tisch zum Thema Wohnungsknappheit geladen. Unbestritten waren die Fakten dazu: sinkender Leerwohnungsbestand, sinkende Wohnungsproduktion, sinkende Bauproduktion, mehr Haushaltsgründungen, kleinere durchschnittliche Haushaltsgrösse, deutlich längere Bauverfahren, nicht funktionierende Verdichtung (u.a). Alle haben – wie auch die sich ändernde Zinssituation – einen Einfluss auf ein genügendes Wohnungsangebot. Die Zahl der Baugesuche ist auf ein 25-Jahre-Tief gefallen, gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Wohnungen weiter an. Damit nimmt auch der Druck auf die Preise zu, und das Problem könnte sich in den nächsten drei Jahren noch deutlich verschärfen.

Ich durfte an diesem runden Tisch ebenfalls teilnehmen. Augenfällig war für mich, dass dieses Problem nicht einem Naturgesetz entspricht, sondern vor allem hausgemacht ist. Es gibt Statistiken, die zeigen, dass heute schon allein das Baubewilligungsverfahren in gewissen Gemeinden und Städten 180 Tage, und nicht mehr 60 Tage dauern. Es gibt Beispiele, wo Quartierplanungen mehr als acht Jahre dauern, was die zweifache Legislatur eines Exekutiv- oder Legislativpolitikers in der Schweiz darstellt. Dabei besteht während dieser langen Verfahrensdauer die Gefahr, dass das Bundesgericht oder der Gesetzgeber in der Zwischenzeit die Rechtspraxis verschärft, wie das zum Beispiel beim Lärmschutz der Fall ist.  

Nachzudenken geben muss auch, dass die touristischen Gemeinden erstmals in ihrer Geschichte deutlich stärker von der Wohnungsknappheit betroffen sein werden als in der Vergangenheit. Das ist in Graubünden spürbar und kann von vielen in unserem Kanton nur bestätigt werden. Das ist eine Folge von politischen Entscheidungen, die aufgrund von Initiativen und Gesetzen eine Zentralisierung und Verschiebung der Entscheidungskraft von den Gemeinden weg nach Bern gebracht haben. Das hat langfristig negative Konsequenzen. Mit der innert kurzer Zeit erfolgten Annahme der Zweitwohnungsinitiative und dem Raumplanungsgesetz I haben die Gemeinden die bewährten Instrumente zum Schutz des eigenen Wohnungs-marktes verloren. Auszonungen sind in Graubünden ein Dauerthema, und Einzonungen quasi verunmöglicht. Erstwohnraumförderung in Kombination mit der Steuerung des Zweitwohnungsbaus ist nicht mehr möglich, und gleichzeitig sind viele Gemeinden verpflichtet, bezahlbare Bauplätze auszuzonen. Gleichzeitig haben die Gemeinden Planungszonen erlassen, die letztlich auch den Bau neuer Wohnungen verhindern. Diese Probleme interessiert die Mehrheit im Bundesparlament nicht, weil die Mehrheit in städtischen Gebieten wohnt, wo weder die Zweitwohnungsgesetzgebung gilt noch Bauland ausgezont werden muss. Hier ist dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf in Bern gegeben.      

Letztlich gibt es nur mittelfristig mehr Wohnungen, wenn es weniger detailliertere Vorschriften für die Gemeinden gibt. Dafür gibt es nur eine nachhaltig wirkende Lösung: Bauen muss möglich sein. Neubauten, Sanierungen von in die Jahre gekommenem Wohnraum mit Aufstockung und Verdichtung, die Umwandlung von nicht mehr benötigtem Büro- und Gewerbe- in Wohnraum, all das muss vereinfacht und erleichtert werden. Im Ständerat beginnen wir im September mit der Wiedereinführung der bewährten «Lüftungsfensterpraxis».

Dr. Martin Schmid

Ständerat, Chur

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