Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 130 | November 2025

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Die Tiefgarage – oft unbeliebt, aber notwendig

Es gibt sicher angenehmere Orte, als sich in einer Tiefgarage aufzuhalten. Die unterirdische Lage wirkt bedrückend, es ist dunkel und eng. Dennoch sind Tiefgaragen unverzichtbar. Sie sorgen für Ordnung im Siedlungsraum und schützen die Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen. Was es in Tiefgaragen besonders zu beachten gibt?

Tiefgaragen gibt es heute fast wie Sand am Meer. Kaum eine Wohnung wird ohne Parkplatz verkauft und die Nachfrage ist oft grösser als das Angebot. Dies unterstreicht die Bedeutung von Einstellhallen. Auch wenn sie häufig als eher unattraktiv gelten, leisten sie wertvolle Dienste und kaum eine Eigentümerin oder ein Eigentümer möchte auf sie verzichten.

Wertvolle Dienste

Wie viele Gespräche wohl schon in Tiefgaragen geführt wurden. So sind sie oft auch ein Ort der Begegnung. Weit wichtiger jedoch ist, dass sie Komfort und Sicherheit für die Menschen selbst und ihre Fahrzeuge bieten. Man kann im Trockenen ein- und aussteigen und das Auto ist vor Sturm und Hagel geschützt.

Vorschriften

Nicht selten sieht man, dass in Tiefgaragen Gegenstände wie Reifen, Skis, Schlitten oder ganze Regale gelagert werden. Gerade im Stockwerkeigentum führt dies immer wieder zu Diskussionen über die zulässige Nutzung. Was darf gelagert werden und was nicht? Hier sind vor allem die Brandschutzvorschriften zu beachten.

Das Merkblatt „Brandsicherheit in Einstellhallen" der Beratungsstelle für Brandverhütung hält Folgendes fest:

  • Löscheinrichtungen müssen einsatzbereit und zugänglich sein
  • Alle Notausgänge sind freizuhalten
  • Brenn- und Treibstoffe, Hausrat, Altpapier usw. dürfen nicht in Einstellhallen gelagert werden

Die Autoeinstellhalle ist keine Werkstatt.

Das ist pro Abstellplatz erlaubt

  • 1 Schrank mit max 1 m3  Volumen aus nicht brennbarem Material (z.B. Blech) oder 0.5 m3 aus brennbarem Material (z.B. Holz);
  • 1 Satz Reifen;
  • Sperrige Gegenstände wie Sportgeräte, Dachboxen oder Leitern

Diese Regeln gelten für Einstellhallen bis 600m2. Ausführlichere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bfb-cipi.ch/brandverhuetungs-tipps/detail/brandschutz-in-parkings  

Allgemeine Empfehlungen

Es lohnt sich, der Einstellhalle Sorge zu tragen, denn sie steigert den Wert der Immobilie. Dazu gehört eine regelmässige Reinigung, mindestens einmal im Jahr, insbesondere nach dem Winter, um das Salz zu entfernen. Ebenso wichtig ist die periodische Wartung der Elektroinstallation, um Ausfälle, Kurzschlüsse oder gar Brandgefahren frühzeitig zu vermeiden. Empfehlenswert ist zudem eine gute Beleuchtung. Sie sorgt für ein angenehmes Wohlbefinden und erhöht die Sicherheit. In Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen gelten wiederum die entsprechenden Brandschutzvorschriften. 

Wichtig ist ein eigenverantwortliches Denken und Handeln. Es lohnt sich – für sich selbst, die Mitmenschen und die Immobilie.

Urs Marti

Präsident HEV Graubünden

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