Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 127 | November 2024

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«Drum prüfe, wer sich bindet … »

Immer wieder liest und hört man von sogenannten Mietnomanden, die Mietobjekte kurzzeitig bewohnen und dann auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Die Mietobjekte werden dabei oftmals in einem katastrophalen Zustand hinterlassen, zum Leidwesen der Vermieter.

Mit der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses überlassen Vermieter ihr Eigentum einem – in der Regel bislang unbekannten – Dritten. Sie haben dabei neben dem emotionalen Aspekt auch ein finanzielles Risiko, denn Mietzinsausfälle und auch die Kosten für Schäden treffen Vermieter oftmals stark. Ganz ausgeschlossen werden kann das Risiko nicht, aber mit gewissen Vorkehrungen lässt es sich reduzieren.

Bonitätsprüfung sollte nie in Vergessenheit geraten

In der Praxis wird die Bonität am häufigsten durch einen Betreibungsregisterauszug geprüft. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn der Schein kann trügen. Mit dem heutigen System der Betreibungsregister ist es verhältnismässig einfach, einen lupenreinen Betreibungsregisterauszug präsentieren zu können, der dem Vermieter eine falsche Sicherheit vermittelt. Vielen ist nicht bewusst, dass der Betreibungsregisterauszug nur Betreibungen aus dem betreffenden Betreibungskreis des Wohnsitzes enthält. Verlegt der potenzielle Mieter seinen Wohnsitz, so verbleiben die bisherigen Betreibungen im Betreibungsregister am vorherigen Wohnort. Wichtig ist daher auch zu prüfen, wie lange der Mietinteressent an diesem Wohnort gewohnt hat und – falls nur kurz – auch einen Betreibungsregisterauszug der vorherigen Wohngemeinde anzufordern. Sie können zusätzlich auch Referenzen einholen, so beispielsweise bei den vorherigen Vermietern und dem Arbeitgeber. Zudem sollte stets ein Mietzinsdepot (bis zu drei Bruttomietzinsen) Bestandteil des Mietvertrags sein.

Der Betreibungsauszug zeigt nur Betreibungen aus dem betreffenden Betreibungskreis.

Besonderes Angebot für HEV-Mitglieder

Der HEV Schweiz setzt sich auf Bundes-ebene für einen schweizweiten Betreibungsregisterauszug ein und unterstützt die politischen Vorstösse zu dieser Problematik. Um seinen Mitgliedern eine umfassende Bonitätsauskunft von Mietinteressenten zu ermöglichen, hat der HEV Schweiz eine Kooperation mit der führenden Wirtschaftsauskunftei der Schweiz, der CRIF AG, geschlossen. So können auch Privatpersonen die Bonität der Mietinteressenten mit dem Mieter-Check® umfassend prüfen lassen und profitieren
zudem von Sonderkonditionen. Der Mieter-Check® der CRIF AG gibt nicht nur umfangreich Auskunft über allfällige Betreibungen am aktuellen oder an den Wohnorten der letzten fünf Jahre, sondern beinhaltet im HEV-Paket auch das Einholen eines offiziellen und fälschungssicheren Betreibungsregisterauszugs.

Fragen und weitere Informationen
Für Fragen steht Ihnen gerne das Team der CRIF AG unter 0848333-222 oder support.ch@crif.com zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.hev-schweiz.ch/verband/mitgliedschaft/verguenstigungen/mieter-check

Katja Stieghorst

MLaw, Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz

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