Viele erinnern sich: schon im Februar 2017, also vor viereinhalb Jahren, hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats das Thema aufgenommen. Am 27. Mai 2021 hat die Kommission nach langer Zeit endlich einen Entwurf zur Abschaffung des Eigenmietwerts verabschiedet. Geplant ist, dass der Gesetzesentwurf in der Septembersession des Ständerats beraten werden soll. Somit könnte bei einer Zustimmung des Ständerats im ersten Halbjahr 2022 der Nationalrat den Entwurf beraten. Bei einem Referendum würde höchstwahrscheinlich das Volk im 2023 das letzte Wort haben.
Inhaltlich sieht der Entwurf vor, die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz auf Bundes- wie auf Kantonsebene aufzuheben, nicht aber die Eigenmietwertbesteuerung auf Zweitwohnungen. Im Gegenzug sollen bei Erstwohnliegenschaften die Abzüge für die Unterhaltskosten, die Kosten für die Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften sowie die Abzüge für Energiesparen auf Bundesebene aufgehoben werden. Zur Erreichung der CO²-Reduktionsziele sollen die Kantone solche Abzüge weiterhin zulassen können. Zudem sollen gemäss dem Entwurf weiterhin Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene möglich bleiben. Um dem in der Verfassung verankerten Auftrag der Förderung von Wohneigentum nachzukommen, sieht die Vorlage einen stark befristeten Ersterwerberabzug vor für jene, welche erstmals Wohneigentum erwerben und Schuldzinsen bezahlen müssen. Der Eigenmietwert von selbstgenutzten Zweitliegenschaften hingegen soll sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene steuerbar bleiben, ebenso die Erträge aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften. Angesichts der hohen Privatverschuldung, die in erster Linie auf Hypothekarschulden zurückzuführen ist, ist die Reduktion der Verschuldungsanreize ein zentrales Anliegen. Im Unterschied zu anderen Ländern ist die private Verschuldung in der Schweiz zu hoch. In Zukunft sollen keine steuerlichen Anreize für eine höhere Verschuldung mehr bestehen. Es soll nicht mehr Fremdkapital gegenüber Eigenkapital steuerlich privilegiert werden. In der Folge hat sich die Kommission mehrheitlich für die vollständige Streichung der Schuldzinsenabzüge ausgesprochen. Gerade hier wird offensichtlich: die Kommission hat einen Kompromiss gesucht, eine mehrheitsfähige Vorlage dem Rat zu unterbreiten, die auch von den Kantonen unterstützt werden kann. Viele Kritiker einer Abschaffung des Eigenmietwerts haben dies immer gefordert. Und auch der Bundesrat hat immer darauf hingewiesen, dass nur ein reiner Systemwechsel Unterstützung finden würde. Somit stehen wir an einem Wendepunkt: Wenn auch diese Variante keine Mehrheit findet, wird der Eigenmietwert ein weiteres Jahrzehnt bestehen bleiben. Das wäre meines Erachtens falsch.