Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 127 | November 2024

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Ladestation für Elektroautos

Der Verkauf von Elektroautos steigt stark an. Die Installation von Ladestationen in Einfamilienhäusern und Tiefgaragen ebenfalls. Dies bedeutet, dass die elektrische Leistung an den jeweiligen Hausanschlüssen unter Umständen erhöht werden muss. Das «Bündner Wohneigentum» hat mit dem Energieversorgungsunternehmen Repower gesprochen.

Der in einem Gebäude benötigte Strom gelangt über eine Netzanschlussleitung ins Gebäude. Diese Leitung führt in der Regel nicht nur zu einem Haus, sondern versorgt verschiedene Gebäude in einem Quartier. Die Menge Strom, die mit einer einzelnen Leitung transportiert werden kann, ist klar definiert. Vergleichbar ist das mit einem Gartenschlauch, der bei einem definierten Druck – bei der Energie spricht man hier von Spannung – vom Anschluss zum Gemüsebeet gebracht werden kann. Ein Stromkabel hat also genau wie ein Gartenschlauch ein technisches Maximum. Zudem ist definiert, bis zu welchem Grad jemand die bestehende Leitung benützen darf. Beim Beispiel mit dem Wasserschlauch bedeutet das, dass jemand nur eine begrenzte Anzahl Liter pro Zeiteinheit in den eigenen Garten leiten darf. Benötigt nun jemand zusätzlich Strom für ein neues Gerät, muss geschaut werden, ob die Menge des Stroms, die benötigt wird, unter dem bisher definierten Maximum liegt. Sollte das Maximum überschritten werden, muss mehr Platz in der Leitung «reserviert» werden oder es muss sogar eine neue Leitung gelegt werden. Im Fall eines Netzanschlusses wurde in der Regel beim Bau eines Gebäudes definiert, welches die Anschlussleistung ist. Für diese Anschlussleistung wurde ein einmaliger Netzkostenbeitrag in Rechnung gestellt. Wird die Anschlussleistung erhöht, kann auch eine Nachzahlung beim Netzkostenbeitrag fällig werden.

BüWohn: Wie müssen Hauseigentümer vorgehen, wenn sie eine Ladestation für ein Elektroauto installieren wollen? 

Repower: Eine Ladestation darf aus Sicherheitsgründen nur von einer Fachperson installiert werden. Dies ist im Gesetz so definiert. Der vom Kunden beigezogene Elektroinstallateur prüft, ob die vorhandene Hausinstallation die technischen Voraussetzungen für die Installation der Ladestation erfüllt. Anschlies­send meldet der Elektroinstallateur mit einer Installationsanzeige und den notwendigen technischen Unterlagen die geplante Installation und den Mehrbedarf an die Anschlussleitung der Verteilnetzbetreiberin. Die Verteilnetzbetreiberin wird anhand der eingereichten Unterlagen die bestehende Netzanschlusssituation der Liegenschaft prüfen und dem Elektroinstallateur die möglicherweise notwendigen Anschlussverstärkungen und Leistungserhöhungen mitteilen.

BüWohn: Was ist die Folge, wenn die bisherige Anschlussleistung für den Betrieb der Ladestation erhöht werden muss?

Bei jedem Neuanschluss bestellt bzw. erhält der Kunde eine bestimmte Anschlussleistung. Diese Anschlussleistung definiert, wie viel Strom der Kunde maximal gleichzeitig beziehen kann. Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, die angemeldete bezugsberechtigte Anschlussleistung jederzeit in der erforderlichen Qualität bereitzustellen. In der Regel wurde beim Bau eines Gebäudes definiert, welches die Anschlussleistung ist und ein entsprechender Netzkostenbeitrag erhoben. Mit dem einmalig zu bezahlenden Netzkostenbeitrag leistet der Kunde einen Beitrag an die direkt und indirekt verursachten Netzdimensionierungs- und Ausbaukosten (d. h. Deckung eines angemessenen Teils der Grob- und Feinerschliessungskosten des Verteilnetzes). Wird nun die Anschlussleistung erhöht, kann auch eine Nachzahlung beim Netzkostenbeitrag fällig werden. 

BüWohn: Wie viel kostet eine Leistungserhöhung des Hausanschlusses?

Die Höhe der Kosten für eine Leistungserhöhung des Netzanschlusses ist abhängig von der geforderten zusätzlichen Anschlussleistung. Je nach der geforderten Leistungserhöhung muss eventuell auch die Netzanschlussleitung verstärkt werden. Die Netzanschlussleitung führt den Strom zum Beispiel zu einem Mehrfamilienhaus oder zu einer Reihenhaussiedlung. Dort wird der Strom dann in die jeweiligen Wohnungen oder Häuser über die Hausinstallation verteilt. Deshalb, und weil es bei den Verteilnetzbetreibern unterschiedliche Abrechnungsmodelle gibt, kann nur im konkreten Einzelfall bestimmt werden, mit welchen Kosten bei einer Erhöhung der Anschlussleistung zu rechnen ist. Es ist in jedem Fall unerlässlich, für die Kostenberechnung für die Installation einer Ladestation nicht nur den Teil der Hausinstallationen einzurechnen, sondern mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber auch die bestehende Netzanschlusssituation zu prüfen und die Vorausberechnung bzw. Offerte für eine Erhöhung der Anschlussleistung einzuholen. So können unliebsame Überraschungen vermieden werden. Die Preisstruktur des Netzkostenbeitrages sowie des allenfalls zu entrichtenden Netzanschlussbeitrages sind jeweils auf der Homepage der Verteilnetzbetreiber einsehbar.

BüWohn: Weshalb wird die Erhöhung der Anschlussleistung manchmal direkt in Rechnung gestellt und manchmal aufgeschoben?

Bei einer Anfrage für eine Leistungser­höhung prüft der Verteilnetzbetreiber zuerst die bestehende Netzanschlusssituation und stimmt diese mit der neuen Maximalleistung ab. Hat die zusätzlich erforderliche Leistung einen direkten Einfluss auf die gesamte gleichzeitige Bezugsleistung, wird eine Leistungser­höhung direkt nachverrechnet. Hat eine erste Leistungserhöhung auf die gesamte aktuelle maximale Bezugsleistung nur einen unwesentlichen Einfluss (< 4kW), wird eine Leistungserhöhung vielfach erst in Rechnung gestellt, wenn erneut ein zusätzlicher grösserer Verbraucher, also ein zusätzliches Gerät, das viel Strom verbraucht, angemeldet wird und die Maximalleistung klar überschritten wird. Dieses Vorgehen wird vorwiegend bei Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern oder bei Gewerbebetrieben angewendet. Es kann unter Umständen auch sein, dass beim Ersatz von installierten Geräten (Wärmepumpe, Backofen, Kühlschrank etc.) in den letzten Jahren effizientere Geräte eingesetzt wurden und somit trotz Zubaus einer Ladestation allenfalls keine Erhöhung der bereits vorhandenen bezugsberechtigten An­schluss­leistung erforderlich ist. 

BüWohn: Welches sind die rechtlichen Grundlagen für die Erhöhung des Netzkostenbeitrages?

Das Stromversorgungsgesetz regelt die Stromversorgung nicht abschliessend, sondern schafft dafür lediglich einen regulatorischen Rahmen. Zahlreiche Details der Benutzung des Verteilnetzes durch Endverbraucher sind daher Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen Verteilnetzbetreiber und Kunden. Geregelt wird das üblicherweise in den allgemeinen Anschlussbedingungen des Verteilnetzbetreibers. Diese allgemeinen Anschlussbedingungen basieren auf der Branchenempfehlung «Netzanschluss» des Verbands der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen VSE. Die Branchenempfehlungen basieren ihrerseits auf den Vorgaben des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV). 

BüWohn: Wie stellt Repower sicher, dass Ladestationen für Elektroautos auch in grösseren Überbauungen installiert werden können?

Bei grösseren Überbauungen mit mehreren Ladestationen fordern die Verteilnetzbetreiber vom Eigentümer gemäss den gültigen technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz («TAB») ein intelligentes Lademanagement.

Reicht ein solches Lade- oder Lastmanagementsystem nicht aus, um eine sichere Stromversorgung des Objekts zu garantieren, muss die Anschlusssituation im Detail geprüft werden. Damit der Netz­anschluss der Überbauung mit der gewünschten Anschlussleistung ausgebaut werden kann, müssen gegebenenfalls das bestehende Verteilnetz und die bestehende Netzanschlussleitung verstärkt werden. Diese notwendigen Netzausbauten werden dem Eigentümer des Anschlusses verursachergerecht in Rechnung gestellt.

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