Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 125 | Juli 2024

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Lebensdauertabelle – ein nützliches Instrument

Der HEV Schweiz (HEV) und der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) haben ihre gemeinsame, seit 1.1.2006 angewendete und bereits per 1.1.2016 erstmals revidierte paritätische Lebensdauertabelle mit Unterstützung weiterer Verbände per 1.2.2024 erneut überarbeitet.

Die Tabelle findet im Rahmen von Vermietungen häufig Anwendung. So insbesondere zur Berechnung von Forderungen der Vermieterschaft wegen Mängeln am Mietobjekt, die nach Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen. Ebenso legt die Tabelle die Amortisationsdauer zur Berechnung von Mietzinserhöhungen infolge wertvermehrender Investitionen der Vermieterschaft fest. Dank der Verwendung der gemeinsamen Tabelle mit einheitlichen Angaben durch Mieter- und Vermieterverbände können Wohnungsabnahmen reibungsloser erfolgen und Konflikte vermieden werden. Die paritätischen Angaben haben sodann auch Akzeptanz bei den Schlichtungsbehörden und Gerichten gefunden. Die Tabelle wird auch vom schweizerischen Versicherungsverband unterstützt. Damit ist gewährleistet, dass von den Mietparteien vereinbarte Entschädigungen für von der Mieterschaft verursachte Mängel auch von deren Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung übernommen werden. 

Aufgrund der grossen Verbreitung ist es dem HEV Schweiz und der MVD ein Anliegen, die Tabelle nur in grösseren Zeitabständen zu revidieren. Damit soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Eine erste Revision der Tabelle wurde per 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Nach nunmehr 17-jähriger erfolgreicher Anwendung wurden die Angaben in der Tabelle der Lebensdauern vom HEV Schweiz und der MVD einer erneuten eingehenden Prüfung unter Einbezug von Fachleuten aus der Vermietungspraxis und dem Baubereich unterzogen. Dabei wurde neueren Entwicklungen und bisherigen Erfahrungen mit bestehenden Einrichtungen Rechnung getragen. 

Die überarbeitete Version der Tabelle wurde vom Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz sowie dem Hauseigentümerverband Schweiz auf den 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt. Die überarbeitete Tabelle kann für 7.50 Franken (Mitglieder) beziehungsweise 9.50 Franken (Nichtmitglieder) bei den beiden Verbänden bezogen werden. Die Lebensdauer einzelner Einrichtungen kann sodann mit dem Such-Tool auf der Website der beiden Verbände kostenlos abgefragt werden.

Reibungslose Wohnungsabnahmen mit der Lebensdauertabelle

HEV Schweiz

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