In der Schweiz werden von Jahr zu Jahr mehr Elektroautos verkauft. Schon heute kann jedes vierte verkaufte Auto wieder aufgeladen werden; 2025 soll gemäss aktuellen Prognosen bereits jedes zweite verkaufte Auto ein Elektrofahrzeug sein. Dadurch nimmt auch die Nachfrage nach Lademöglichkeiten zu. Geladen werden Elektroautos erfahrungsgemäss am einfachsten, bequemsten und günstigsten dort, wo sie lange stehen: zu Hause und am Arbeitsplatz. Damit stellen sich viele Fragen rund um die Nachrüstung von Einstellhallen in Miet- und Stockwerkeigentümerliegenschaften. Nachdem bereits im Sommer ein Leitfaden zu Mietliegenschaften erschienen ist, folgt nun ein solcher für Stockwerkeigentümer- beziehungsweise Miteigentümergemeinschaften. Erarbeitet wurde der Leitfaden durch Swiss eMobility, SVIT und HEV Schweiz mit Unterstützung von EnergieSchweiz unter Beizug einer breit abgestützten Expertengruppe von Bund, Verbänden und Fachstellen.
Der praxisnahe Leitfaden richtet sich vornehmlich an Stockwerkeigentümer und deren Verwaltungen. Er soll diese unterstützen, indem er alle relevanten Fragestellungen rund um die Errichtung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge klärt und konkrete Handlungsanweisungen und Hilfsmittel bietet. Dabei deckt er sowohl die technischen, vor allem aber auch die rechtlichen Aspekte solcher Investitionsprojekte ab.
Der erwähnte Leitfaden für die Ladeinfrastruktur für Mitglieder des HEV findet sich im untenstehenden Link