Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 130 | November 2025

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Nach der Abstimmung ist vor der Objektsteuer

Das Schweizer Stimmvolk hat am 28. September 2025 mit beeindruckendem Ergebnis der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt. Die Vorlage wurde in 19 Kantonen angenommen, darunter auch im Kanton Graubünden, der im Vorfeld als Wackelkandidat gegolten hatte. Der HEV Graubünden wird sich nun wiederum mit vereinten Kräften für eine ausgewogene Objektsteuer starkmachen.

Den einen Meilenstein haben wir gemeinsam erreicht, nun steht ein weiterer bevor.

Graubünden ist ein Kanton mit hohem Anteil an Zweitwohnungen. Das ist positiv zu werten, denn Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer tragen entscheidend zur regionalen Wertschöpfung bei. Entsprechend wichtig ist, ihnen Sorge zu tragen.

Bereits im Vorfeld der Abstimmung wurden zahlreiche Fragen in Bezug auf die Ausgestaltung einer möglichen Objektsteuer an den HEV Graubünden herangetragen. Im Wissen über die grosse Anzahl an Zweitwohnungsbesitzenden und deren Bedeutung für den Kanton hat sich der HEV aus vollster Überzeugung, dass unter dem Strich auch die Zweitheimischen von der Streichung des Eigenmietwerts profitieren, für die Abschaffung eingesetzt.

Nun gilt es, künftige Fragen zügig an die Hand zu nehmen. Im Konkreten geht es um die Ausgestaltung der neuen Objektsteuer.

Ziel ist, dass die Objektsteuer eine faire und angemessene Steuer wird, dass sie beiträgt zu den Lasten und Leistungen der Gemeinden, aber nicht über der bisherigen Belastung für Zweitheimische liegt.

Der HEV Graubünden hat schon während der Kampagne immer wieder betont, dass er sich im Falle einer Annahme der Vorlage dafür einsetzen werde, dass eine mögliche Objektsteuer ausgewogen ist und keine übermässige oder gar unverhältnismässige Belastung der Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer entsteht.

Dies wäre kontraproduktiv. Vielmehr gilt es, dafür zu sorgen, dass sich diese in unserem Kanton und in ihrer jeweiligen Zweitgemeinde wohl und gut aufgehoben fühlen.

Es entspricht klar dem Volkswillen, dass eine steuerliche Entlastung für alle Immobilienbesitzerinnen und -besitzer herbeigeführt wird. Der HEV Graubünden wird Wort halten und wo immer möglich auf die Prozesse Einfluss nehmen. Auch hier gilt wieder die Devise, gemeinsam an einem Strick zu ziehen. Es funktioniert erfahrungsgemäss nur miteinander, im Dialog, auf Augenhöhe.

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