Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 130 | November 2025

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Vandalismus am Wohneigentum – so schützen Sie sich und Ihr Zuhause

Vandalismus kann für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer werden. Wer zahlt für die Schäden? Und wie können Sie sich sinnvoll absichern? Hier erfahren Sie das Wichtigste im Überblick.

Die klassische Gebäudeversicherung deckt Feuer- und Elementarschäden sowie Schäden durch Wasser ab. Im Kanton Graubünden sind Feuer- und Elementarschäden über die kantonale Gebäudeversicherung abgedeckt; Wasserschäden versichern private Gesellschaften. Doch wie sieht es bei mutwilliger Beschädigung aus?

Welche Versicherung hilft bei Vandalismus?

Bei Vandalismus ist entscheidend, welcher Gebäudeteil beschädigt wurde und was die Ursache für den Schaden ist. Wichtig ist auch, welcher Deckungsumfang in der jeweiligen Versicherung gewählt wurde. Hier sind einige Beispiele:

  • Böswillige und anderweitige Beschädigungen
    Dazu gehören vorsätzlich begangene Schäden: z. B. Graffiti an der Hausfassade oder wenn jemand Steine wirft und Solarzellen auf dem Dach beschädigt. Auch kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug in die Hauswand fährt, z. B. wenn das Haus nahe einer Strassenkurve gebaut ist – für Fälle wie diese muss eine erweiterte Deckung für die Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Andernfalls sind solche Beschädigungen nicht gedeckt. Gewisse Gesellschaften gewähren in der Grunddeckung Versicherungsschutz für Schäden durch Graffiti, wie z. B. Zurich. Höhere Schadenbeträge müssen jedoch zusätzlich besonders versichert werden.
  • Schäden an Garten und Umgebung
    Garten und Umgebung sind nicht zusammen mit dem Gebäude versichert, deshalb muss für Schäden daran eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Dazu gehören z. B. Graffiti an der Gartenmauer, vergiftete Koifische, abgerissene Äste oder beschädigte Schwimmbadabdeckungen, weil jemand Steine darauf wirft. Diese Schäden lassen sich über eine Umgebungsversicherung absichern, die in der Haushaltversicherung eingeschlossen werden kann.
  • Glasschäden
    Zerstörte Fensterscheiben und der Bruch von sonstigen Gebäudeverglasungen sind nicht nur bei Vandalismus, sondern unabhängig von der Ursache versicherbar. Eine Glasbruchdeckung kann entweder über die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung versichert werden.
  • Einbruchschäden
    Wird z. B. die Eingangstür durch ein Stemmeisen oder einen Schraubenzieher bei einem Einbruchversuch beschädigt, dann ist dies je nach Gebäudetyp über die Gebäude- oder die Hausratversicherung versicherbar. Denn hierfür gibt es spezifische Bausteine wie eine Diebstahl- bzw. Einbruchversicherung.

Wer haftet bei Vandalismus?

Grundsätzlich gilt: Wird der Täter ermittelt, kann er für die verursachten Schäden haftbar gemacht werden. Leider bleiben viele Fälle ungeklärt – und die Eigentümer bleiben auf den Kosten sitzen. Und sollte der Täter doch gefasst werden, ist er lediglich zum Ersatz des Zeitwerts haftbar. Somit ist auch bei Vandalismus der Versicherungsschutz entscheidend: Die Versicherung übernimmt den Schaden zum Neuwert und versucht dann üblicherweise, die Kosten so weit wie möglich beim Täter einzufordern.

Versicherungstipps

  • Prüfen Sie, ob die für Ihr Gebäude relevanten Risiken in Ihrer Versicherung abgedeckt sind.
  • Überprüfen Sie die Deckungssumme und etwaige Selbstbehalte.
  • Dokumentieren Sie Schäden sofort mit Fotos und melden Sie diese rasch der Polizei und Ihrer Versicherung.

Fazit

Vandalismus lässt sich nicht immer verhindern, aber mit dem richtigen Versicherungsschutz sind Sie im Ernstfall vor den finanziellen Folgen geschützt.

Pieder Decurtins

Generalagent, Zürich Versicherung

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