Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 124 | März 2023

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Mehr Mitsprache für Hauseigentümer beim Denkmalschutz

Stellen Sie sich vor, Sie sind Eigentümer einer Immobilie und werden vom Kanton nicht informiert, dass Ihr Eigentum unter Denkmalschutz gestellt wird. In Graubünden ist dies wegen ­einer Gesetzeslücke theoretisch möglich. Ein Vorstoss im Bündner Parlament soll dies nun ändern. Fast 5000 Gebäude sind in Graubünden geschützt. Die Entscheidung, was erhalten werden soll und was nicht, ist nicht immer einfach. Das Natur- und Heimatschutzgesetz regelt deshalb klar, was für Kriterien für eine Unterschutzstellung gegeben sein müssen. Das ist sinnvoll und richtig. Um historische Gebäude für künftige Generationen erhalten zu können, braucht es einen unbürokratischen und effizienten Denkmalschutz. Dieses Ziel kann allerdings nur mit der direkten Einbindung der Hauseigentümer erreicht werden. Aktuell werden die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer jedoch erst sehr spät in den sogenannten Inventarisierungsprozess miteinbezogen. Häufig erfahren diese erst bei einem Verkauf der Liegenschaft oder bei baulichen Massnahmen, dass ihr Gebäude im ­Inventar figuriert. Meistens sinkt dadurch das Käuferinteresse und bauliche Verzögerungen sind naturgemäss die Folge. Wichtig in diesem Zusammenhang: Eine Einsprache gegen das Inventar ist aktuell nicht möglich. Der Kanton stellte sich bis vor Kurzem auf den Standpunkt, dass Hauseigentümer bei einer möglichen Unterschutzstellung nur «soweit als möglich» informiert werden. Weil die Hauseigentümer nicht direkt durch den Kanton informiert und eingebunden werden, können sie ihre Rechte nicht rechtzeitig geltend machen. Aus diesem Grund habe ich im Grossen Rat einen Vorstoss eingereicht, der den Eigentümern mehr Mitsprache beim Denkmalschutz geben soll. Der Vorstoss verlangt, dass die Inventarisierung so geregelt wird, dass die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, aber auch die mit der Ortsplanung betreuten Gemeindebehörden von Beginn an in den Inventarisierungsprozess einbezogen werden. Weiter soll den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern eine Einsprachemöglichkeit gegen die Inventar­isierung gewährleistet werden, damit ein Objekt bei bestätigtem Schutzstatus vollständig bereinigt in die Ortsplanung Eingang finden kann. Dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer besser informiert werden sollen, sieht auch das Bündner Parlament so. Es hat meinen Vorstoss in der Juni-Session mit 82 zu 30 Stimmen angenommen. Nun liegt der Ball bei der Regierung, die die Hauseigentümer bei der Denkmalpflege künftig enger einbinden muss. Diese hat nun letzten Monat eine entsprechende Gesetzesanpassung vorgelegt und diese in die Vernehmlassung geschickt. Mit dieser Gesetzesanpassung soll für betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer endlich eine Einsprachemöglichkeit gegen den Aufnahmeentscheid ihres Objekts in das kantonale Bauinventar geschaffen werden.

Thomas Bigliel

Grossrat, Landquart

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