Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 131 | März 2026

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Schnee, Eis und Frost: Was Hauseigentümer jetzt beachten müssen

Der Winter in unserer Region kann hart sein. Schnee, Eis und Frost stellen Haus und Garten vor Herausforderungen, bringen aber auch rechtliche Verantwortung für Eigentümerinnen und Eigentümer mit sich. Wer seine Pflichten kennt, frühzeitig handelt und mögliche Risiken systematisch vorbeugt, schützt sich selbst, seine Liegenschaft und alle Personen, die das Grundstück betreten.

Räum- und Streupflicht: Sicherheit geht vor

Eine der wichtigsten Pflichten im Winter ist die Räum- und Streupflicht. Eigentümer müssen Wege, Eingänge, Zufahrten und häufig genutzte Flächen so sichern, dass Unfälle weitgehend ausgeschlossen werden. Dazu gehören nicht nur das rechtzeitige Schneeräumen, sondern auch das Streuen von Sand, Kies oder umweltfreundlichem Granulat bei Glätte. Besonders bei anhaltendem Schneefall ist eine wiederholte Kontrolle notwendig.

Haftung bei Unfällen: Verantwortung bleibt beim Eigentümer

Werden Wege nicht ausreichend gesichert, droht Haftung, wenn jemand ausrutscht oder stürzt. Auch wenn Hauswart, Verwaltung oder Mieter mit der Schneeräumung beauftragt werden, bleibt die rechtliche Verantwortung beim Eigentümer. Delegation entbindet daher nicht von der Pflicht, die Durchführung zu kontrollieren und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäss erfolgt.

Frostschutz: Schäden an Leitungen und Gebäuden vermeiden

Nicht nur Wege, sondern auch das Gebäude selbst kann unter Frost leiden. Wasserleitungen in unbeheizten Räumen oder Aussenhähnen frieren schnell ein und können erhebliche Schäden verursachen. Vorsorgemassnahmen wie Frostschutzventile, das kontrollierte Beheizen empfindlicher Räume oder das Abstellen von Wasserleitungen in leerstehenden oder selten genutzten Gebäuden sind sinnvoll. Auch Dachrinnen und Fallrohre sollten überprüft werden, da Frost und Eisablagerungen zu Verstopfungen oder Schäden führen können. Eigentümer sollten zudem sicherstellen, dass Dachlasten durch Schnee regelmäßig kontrolliert werden, um statische Schäden zu vermeiden.

Versicherung und Prävention: Risiken absichern

Gebäudeschäden lassen sich nicht immer vermeiden, aber die richtige Versicherung und präventive Vorkehrungen senken das finanzielle Risiko erheblich. Hauseigentümer sollten prüfen, ob ihre Gebäude- und Haftpflichtversicherung Winterrisiken wie Sturmschäden, Schneedruck, Frostschäden oder herunterfallende Äste abdeckt. Im Schadenfall erleichtert eine frühzeitige Meldung zusammen mit der sorgfältigen Dokumentation die Abwicklung erheblich. Wer präventiv handelt, kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch mögliche Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Tipps für die Praxis

  • Streumittel umweltfreundlich wählen, aber auf Glättewirkung achten
  • Wasserleitungen in Nebenräumen und Aussenhähnen isolieren
  • Dachlasten kontrollieren, besonders bei längeren Schneefällen
  • Schneeräumung regelmässig dokumentieren, ggf. Fotos machen
  • Bei Abwesenheit prüfen, ob ein Hauswart oder Nachbar die Aufgaben übernimmt

Fazit: Winterdienst als Pflicht und Schutz

Schnee, Eis und Frost stellen im Winter erhöhte Anforderungen an Hauseigentümer. Klare Zuständigkeiten, vorbeugende Massnahmen und ein kontrollierter Winterdienst erhöhen die Sicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und tragen zum Werterhalt der Liegenschaft bei. Wer sich rechtzeitig organisiert und Verantwortung bewusst wahrnimmt, schafft verlässliche Verhältnisse – für sich selbst und für andere.

Karin Iseppi

Präsidentin HEV Mittelbünden

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