Bündner Wohneigentum

Online-Magazin des Hauseigentümerverbands Graubünden

Ausgabe 124 | März 2023

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Zwängerei für eine Erdbebenversicherung

Immer wieder gelangt das Thema einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung auf das politische Parkett und wird – gestützt auf vertiefte Abklärungen und durch Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen – verworfen. Auch der Bundesrat war und ist gegen eine obligatorische nationale Erdbebenversicherung.

Mangels Mehrheitsfähigkeit hat nun die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK-S einen erneuten Vorstoss für ein Obligatorium abgelehnt. Sie hat sich aber überraschend für eine eigene Kommissionsmotion «Schweizerische Erd­beben­versicherung mittels System der Eventual­verpflichtung» entschieden. Was heisst das? Hauseigentümer würden bei einem Erdbeben verpflichtet werden, im Falle eines Schadenbebens einen bestimmten Prozentsatz des Versicherungswerts ihres Gebäudes als Einmalprämie in ein gemeinschaftliches Gefäss respektive in eine Versicherung einzubringen. Diese Eventualverpflichtung müsste mittels Grundbucheintrag dinglich abgesichert werden.

Der Entscheid für eine solche Motion ist nicht nachvollziehbar, denn bereits für ein Obligatorium einer nationalen Erdbebenversicherung fehlt es am klaren Rückhalt bei den betroffenen Grundeigentümern. Umso mehr ist es nicht zu verstehen, warum die Kommission eine staatlich verordnete Solidarhaftung aufs Tapet bringt. Einer solchen dürfte die Gefolgschaft erst recht versagt bleiben. Dies lässt auch das knappe Abstimmungsergebnis in der Kommission erwarten. Zudem bestehen auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt bereits heute verschiedene Versicherungsprodukte, um das Erdbebenrisiko abzudecken. Wer dies will, kann das auf freiwilliger Basis tun. Dazu braucht es keine gesamtschweizerische Zwangslösung.

Der Bundesrat lehnt darum auch eine «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» ab. In seiner Antwort auf die Motion schreibt er: «Angesichts der aber in weiten Kreisen weiterbestehenden grundsätzlichen staatspolitischen und ökonomischen Ablehnung einer wie auch immer ausgestalteten vorsorglichen Regelung der Finanzierung von Erdbebenschäden, erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, erneut umfangreiche Arbeiten zu diesem Thema aufzunehmen.» Dem ist nichts beizufügen.

Reto Nick

Geschäftsführer HEV Graubünden

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